Große Erleichterung und Riesenjubel unter den katholischen Geistlichen in Österreich: Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), ab 2019 die ‘Ehe für alle’ zuzulassen, können nun endlich auch katholische Priester den Bund der Ehe schließen. Der Verfassungsgerichtshof begründete seinen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes.
Dazu der Präsident des VfGH, Gerhard Holzinger, in einer schriftlichen Stellungnahme: “Laut Artikel 14 der euorpäischen Menschenrechtskonvention darf niemand auf Grund seiner Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden. Das Eheverbot für Priester einzig und allein auf Grund ihrer Zughörigkeit zur katholischen Kirche widerspricht ganz klar diesem Grundsatz. Es war daher höchst an der Zeit, die Diskriminierung durch den Zölibat zu beseitigen.”
Österreich ist durch das Urteil des VfGH das weltweit erste Land, in dem die ‘Ehe für alle’ tatsächlich wortwörtlich genommen wird. Auch für Nonnen und Mönche wird durch den Urteilsspruch die Ehe ab 2019 möglich. Doppelt groß ist die Freude naturgemäß unter homosexuellen Priestern: Laut dem ehemaligen Priester Krzysztof Charamsa immerhin rund die Hälfte der katholischen Geistlichen!
Überaus euphorisch zeigte sich auch Kardinal Christoph Schönborn in einer ersten Reaktion: “Wir weisen schon seit vielen Jahren auf diese Ungleichheit und Benachteiligung katholischer Geistlicher hin. Mir fehlt fast der Glaube, dass wir das schier Unmögliche nun endlich geschafft haben! Dieses Urteil gleicht einem vorgezogenen Weihnachtswunder und wir werden noch heute am Stephansdom die Regenbogenflagge hissen! Bleibt nur noch zu hoffen, dass diese Frohbotschaft eines Tages auch bei unseren lieben Freunden im Vatikan ankommt und dort auf fruchtbaren Boden fällt.”
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