Tiroler FPÖ-Wahl­kampf­auf­takt: Reichs­pro­pa­gan­da­mi­nis­te­rium prüft Ur­heber­rechts­ver­letz­ung

Bild-Quelle: Wikimedia Commons – Bundesarchiv, Bild 102-14683 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Link

Der Wahlkampfauftakt der FPÖ Tirol mit Fahnenträgern, martialisch-hymnischer Musik, uniformierten Trommlern und Stargast Heinz-Christian Strache sorgte für einigen Wirbel. Und nicht geringes mediales Interesse – auch außerhalb Österreichs! Doch ähnlich wie bei den Grünen in Niederösterreich, die auf Grund eines Star Wars-Wahlkampfvideos mit einer Urheberrechtsklage seitens Disney rechnen müssen, dürfte auch der Auftritt der FPÖ ein juristisches Nachspiel haben: Das deutsche Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) möchte prüfen, ob die Show in Innsbruck unerlaubt von einer eigenen Wahlkampfveranstaltung aus dem Jahr 1933 abgekupfert worden ist.


Während der Tiroler Partei-Chef Markus Abwerzger den Einmarsch von HC-Strache als moderne Inszenierung bezeichnete, meinten Kritiker wie beispielsweise der deutsche Satiriker Jan Böhmermann, dass die FPÖ mit ‘faschistischer Ästhetik kokettiere’. Die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit war den Freiheitlichen jedenfalls gewiss: Das Video vom FPÖ-Start in die Tirol-Wahl entwickelte sich innerhalb kürzester Zeit zum Internet-Hit.

Dies dürfte auch dem Reichs­pro­pa­gan­da­mi­nis­te­rium nicht entgangen sein, dort versteht man allerdings in Sachen Diebstahl geistigen Eigentums ‘keinen Spass’: “Mag sein, dass es sich bei der FPÖ um eine deutschnationale Partei handelt und wir in vielerlei Hinsicht mit ihren Ideen übereinstimmen. Aber beim Verletzen von Urheberrecht hört sich jegliche Freundschaft auf!” Mittels Archivaufnahmen würden die Beamten des RMVP nun genauestens prüfen, ob bei der Inszenierung in Innsbruck ein unbefugter Copyright-Verstoß vorliege.

Die Sichtung erster Bilder bzw. Filmaufnahmen aus dem Jahr 1933 hätten diesen Verdacht jedenfalls bereits erhärtet. Und der Konzentrieren-Sager von Innenminister Herbert Kickl mag für Bundeskanzler Sebastian Kurz zwar klargestellt und somit erledigt sein. Das RMVP möchte allerdings laut eigenen Aussagen auch in dieser Angelegenheit noch prüfen, ob nicht auch hier unbefugt geistiges Eigentum und Urheberrecht verletzt worden sei.

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