Direkte Gerechtig­keit: App ‘Mobjus’ für mehr Mit­sprache bei Gerichts­urteilen

Bild-Quellen: Pixabay; Bildbearbeitung mit GIMP

Im Wahlkampf hatten ÖVP und FPÖ angekündigt, die direkte Demokratie in Österreich zu stärken und das Volk – nach Schweizer Vorbild – vermehrt in Entscheidungen von öffentlichem Interesse einbinden zu wollen. Nun kommt die türkis-blaue Regierung diesem Versprechen nach und stellt Bürgerinnen und Bürgern ab sofort mit ‘Mobjus’ eine kostenlose App zur Verfügung, mit der das Strafausmaß von Gerichtsurteilen bestätigt oder nach oben korrigiert werden kann.


Karoline Edtstadler, ehemalige Richterin, Staatssekretärin im Innenressort und zuständig für die Taskforce ‘Höhere Strafen bei Gewalt’ zeigt sich im Rahmen einer Pressekonferenz regelrecht begeistert von dieser einzigartigen und modernen Form der Jurisdiktion: “Mit ‘Mobjus’ haben die Österreicherinnen und Österreicher erstmals die Möglichkeit, direkt in das – häufig nicht nachvollziehbare – Strafausmaß von Gerichtsurteilen eingreifen zu können. Österreich wird mit dieser App Vorreiter in Sachen ‘Direkte Gerechtigkeit’!”

Die App ist sowohl in Googles Play Store als auch in Apples App Store gratis erhältlich. Mobjus zeigt auf der Einstiegsseite eine tagesaktuelle Liste mit Gerichtsurteilen zusammen mit den von den Richterinnen und Richtern verkündeten Strafausmaßen. Wie bei Gladiatorenkämpfen im Alten Rom können Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer Frist von drei Tagen mit einem einfachen Klick entscheiden, ob sie mit dem Strafausmaß einverstanden sind (Daumen hoch) oder eine Verschärfung fordern (Daumen runter). Je nach Stimmverhalten können somit Gerichtsurteile bestätigt oder die Strafausmaße verschärft werden.

Nimmt man die Reaktionen auf den Facebook-Seiten von Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache als Maßstab, dürfte die Regierung mit Mobjus den Nerv der Bevölkerung getroffen haben: Dort zeigt man sich geradezu begeistert über diese neue und absolut volksnahe Möglichkeit der Rechtssprechung! Und eines dürfte ebenfalls schon feststehen: Was immer Richterin Marion Hohenecker im BUWOG-Prozess für Karl-Heinz Grasser als Urteil verkünden mag – wenn es nach der vorherrschenden Meinung in den sozialen Medien geht, muss der ehemalige Finanzminister bei Berücksichtigung der Mobjus-Daumen wohl mit einer Vervierfachung des ausgesprochenen Strafausmaßes rechnen!

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