Verbraucherschutz: EU fordert Kennzeichnungspflicht von Ostereiern
|Seit 2004 gilt für Hühnereier, die innerhalb der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, eine strikte Kennzeichnungspflicht. Der aufgedruckte Code gibt Auskunft über die Haltungsform der Hühner sowie die genaue Herkunft der Eier. Wie eine repräsentative Befragung der EU-Kommission unter EU-Parlamentariern mehrerer EU-Staaten ergeben hat, hält ein Großteil der Befragten die Kennzeichnung für sehr sinnvoll und enorm hilfreich beim Kauf von Eiern. Wenn es nach der EU geht, soll die Kennzeichnungspflicht daher schon ab kommenden Sommer auch auf Ostereier ausgedehnt werden.
Die EU-Kommissarin für Verbraucherpolitik, Věra Jourová, zu der geplanten Neuerung: “Unsere Studie hat gezeigt, dass die europäischen Konsumenten die Eierkennzeichnung zu schätzen wissen. Neben den bereits bekannten Angaben zur Herkunft und Hühnerhaltung soll der Code auf Ostereiern für noch mehr Verbraucherschutz sorgen und wesentlich mehr Informationen liefern: Beispielsweise wie lange und bei wieviel Grad Celsius die Eier gekocht wurden, Peck-Qualität der Schale und natürlich detaillierte Angaben zur Farbe, mit der die Eier gefärbt wurden.”
Auch der Buchstabe C, der für den Allergenhinweis ‘Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse’ steht, soll nach Meinung der EU-Kommission auf Ostereiern aufgedruckt sein. Diskutiert wird dem Vernehmen nach derzeit noch, ob ein Warnhinweis für Menschen mit erhöhtem Cholesterinspiegel ausreichend sei oder stattdessen doch besser ein Schockbild angebracht werden sollte. Eventuell werde man diese Entscheidung aber auch den einzelnen EU-Staaten selbst überlassen, damit nicht der Eindruck entstehe, die EU wolle alles bis ins kleinste Detail reglementieren.
All jene, die immer wieder behaupten, die EU kümmere sich nicht um die Sorgen ihrer Bürgerinnen und Bürger, werden mit dieser Initiative wohl endgültig eines besseren belehrt. Und mit der neuen Kennzeichnung wird man sich ab 2019 wohl noch frohere Ostern wünschen können!