Der Brexit scheint so gut wie gelöst zu sein, endlich hat die EU wieder Zeit für wichtigere Dinge! Und die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dürfte bereits einen ersten Erfolg für sich verbuchen können: Im jahrelangen Namensstreit zwischen Italien und dem Rest Europas um die Bezeichnung ‘Pizza’ konnte nun endlich eine Lösung gefunden werden: Außerhalb von Italien hergestellte Pizzen dürfen ab sofort nur noch unter alternativen Bezeichnungen verkauft werden.
Das bei Alt und Jung überaus beliebte runde Germgebäck, dessen Ursprung auf Neapel – und der Legende nach auf König Umberto I. und seine Frau Margherita – zurückgeht, gehört weltweit zu den meist gegessenen Speisen. Kein Wunder also, dass der regionale Markenschutz eine besonders große Rolle spielt und die Italiener die Bezeichnung ‘Pizza’ seit jeher für sich beanspruchen.
Für besonders traditionelle Herkunftsbezeichnungen wie Champagner, Krainer Würstel oder Cognac hat die EU spezielle Regeln beschlossen: Diese Namen dürfen nur noch in jenen Regionen verwendet werden, aus denen die Produkte ursprünglich stammen. So nun auch bei den Pizzen: Ab sofort darf lediglich Pizza, die in Italien hergestellt wurde, auch als solche bezeichnet werden.
Im restlichen EU-Gebiet muss Pizza ab diesem Zeitpunkt unter alternativen Bezeichnungen hergestellt und verkauft werden. Der nordrhein-westfälische Lebensmittelkonzern Dr. Oetker hat bereits bekannt gegeben, Margherita, Cardinale & Co. künftig unter dem Namen ‘Hefeflade’ vertreiben zu wollen. Iglo Austria tendiert laut Auskunft des Unternehmenssprechers zum Begriff ‘Germplatte’.
Auch die Bezeichnung ‘Pizzeria’ ist außerhalb Italiens nicht länger erlaubt. Restaurants, die diesen Begriff in ihrem Namen führen, empfehlen Juristen als rasche Übergangslösung ähnlich wie beim Holland Blumenmarkt, wo einfach das T am Ende des Namens gestrichen wurde, das P in ein B umzumalen: Buon appetito also bei einer Germplatte Vier Jahreszeiten in der Bizzeria Gondola!